Praxis-Tipp: Indizien für Zuordnungsentscheidung für erste Tätigkeitsstätte
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Mehr zum Thema ‚Erste Tätigkeitsstätte’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…