FG Kommentierung: Kindergeldantrag mittels E-Mail 16. März 2022 von kupona Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, ist wirksam, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. So entschied das FG Rheinland-Pfalz. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Thema ‚Familienkasse’…