BFH Kommentierung: Steuerpflichtige Zahlungen der NATO 16. März 2022 von kupona Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Ausland’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…